AGB

Zahlungs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Mit der Auftragserteilung erkennt der Käufer die Zahlungs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers an. Angebote sind freibleibend.
  2. Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Alternativ dazu kann der Käufer dem Verkäufer ein SEPA Basismandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 8 Tage nach Rechnungsdatum mit 1 % Skonto. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Verkäufer verursacht wurde. Die Einhaltung der Zahlungsziele und deren Verzug richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Die vom Verkäufer gelieferten Europaletten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sollte es zu keinem Palettentausch kommen, werden die gelieferten Europaletten in Rechnung gestellt.
  4. Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern oder zu verbrauchen. Die aus einer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gelten als an den Verkäufer abgetreten, solange die Waren nicht vollständig bezahlt sind. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die zedierten Forderungen sind unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Sollten die Waren teilweise oder ganz verbraucht sein, so gelten im Fall des Zahlungsverzugs die damit gefütterten Tiere als an den Verkäufer verpfändet.
  5. Warenlieferungen erfolgen umgehend nach Auftragseingang beim Verkäufer. Höhere Gewalt entbindet den Verkäufer von der Lieferverpflichtung. Die von Verkäufer gelieferten Waren müssen vom Kunden abgeladen werden. Die bezogenen Waren müssen vom Käufer sofort nach dem Erhalt auf Fehlmengen, Mängel oder Beschädigungen geprüft werden. Sollte dies der Fall sein, muss die Fehlmenge, der Mangel bzw. die Beschädigung auf dem Lieferschein vermerkt werden, ansonsten kann der Verkäufer die Waren nicht ersetzen. Der Lieferschein ist vom Käufer und vom Frachtführer zu unterschreiben. Spätere Fehlmengen, Mängel oder Beschädigungen können nicht berücksichtigt werden.
  6. Erfüllungsort für den Verkäufer ist die auf der Vorderseite genannte Adresse des Verkäufers. Das für den Verkäufer zuständige Amtsgericht gilt für beide Parteien als ausschließlicher Gerichtsstand. Der Gerichtsstand für die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens ergibt sich aus der Zuständigkeitsverordnung der zuständigen Justizbehörde und der damit einhergehenden örtlichen Abgabeverpflichtung des Mahnverfahrens.
  7. Für die Geltendmachung von Mängelrügen und deren Behebung gelten jeweils die gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
  8. Die Zahlungs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle konventionell, elektronisch, telefonisch oer mit anderen, auch neuen Kommunikationsformen übermittelte Aufträge und werden mit jedem neuen Auftrag von Käufer anerkannt. Daneben gelten die Zahlungs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen in allen Fällen, bei dem eine vertragliche Grundlage zur Zusammenarbeit besteht bzw. eine schriftliche Anerkennung der Zahlungs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen vorliegt. Von diesen Zahlungs-, Verkaufsund Lieferbedingungen abweichende Regelungen bedürfen für deren Anerkennung die Schriftform.
  9. Der Verkäufer versichert, die vom Käufer überlassenen Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu nutzen. Mit einem Auftrag erklärt sich der Käufer als damit einverstanden, dass die von Ihnen übermittelten Informationen und Daten durch den Verkäufer gespeichert werden und zum Zwecke der Erbringung der Warenlieferungen sowie zur Erstellung von Abrechungen verarbeitet und genutzt und gegebenenfalls an dafür beauftragte Dienstleister weitergeleitet werden. Eine Weitergabe der Informationen und Daten vom Käufer an andere Dienstanbieter, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit der Warenlieferung stehen, findet nicht statt. Sie haben das Recht, die Zustimmung zur Datenverarbeitung jederzeit mit sofortiger Wirkung zu widerrufen.
  10. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Formulierungen dieser Zahlungs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so soll an deren Stelle die gesetzliche Regelung treten. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen wird durch die Unwirksamkeit einer einzelnen Formulierung nicht berührt.

 

Stand: 28.11.2013

Sano - Moderne Tierernährung GmbH

Grafenwald 1, 84180 Loiching